top of page

AGB

1. Durchführung des Auftrages

Die Trainings oder Coachings mit den vom Auftraggeber festgelegten Teilnehmern finden jeweils an den vereinbarten Tagen statt. Die für die Durchführung des Auftrags vereinbarten Termine werden zwischen den Parteien abgesprochen und schriftlich oder per elektronischer Post bestätigt.

Sind die Vertragspartner aus betrieblichen Gründen genötigt einen oder mehrere Termine abzusagen, so werden die Parteien Einvernehmen darüber herstellen, ob Ausweichtermine möglich sind. Gleiches gilt, wenn aus persönlichen Gründen absagt wird. In beiden Fällen verpflichten sich die Parteien, sich frühestmöglich über eine Veränderung zu informieren.

2. Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für die Trainings oder Coachings eine Vergütung, deren Höhe

zwischen beiden Parteien individuell vereinbart wird. 

3. Ausfallhonorar

Entfallen wegen Absage durch den Auftraggeber ein oder mehrere Termine komplett, so steht dem Auftragnehmer unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des pauschalierten Schadensersatzes eine Vergütung von

  • 30 % bei Zugang der Absage zwischen dem 42. und dem 29. Kalendertag

  • 50 % bei Zugang der Absage zwischen dem 28. und dem 11. Kalendertag

  • 70 % bei jeder später zugehenden Absage, bezogen auf das in Punkt 2 vereinbarte Tageshonorar

4. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle eventuellen Rechtsstreitigkeiten ist Öhringen

bottom of page